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Beurlaubung

Die HafenCity Universit?t (HCU) 澳门现金网_澳门赌博现金网-官网 bietet die M?glichkeit, sich w?hrend eines Studiums zeitweise beurlauben zu lassen, sofern Studierende weniger als die H?lfte der mit dem Studium verbundenen Arbeitszeit aufbringen k?nnen. Es gelten die Regelungen der Immatrikulationsordnung der HCU 澳门现金网_澳门赌博现金网-官网 in ihrer derzeit gültigen Fassung. Eine Beurlaubung wird grunds?tzlich für das ganze Semester ausgesprochen. Es ist m?glich, in einem Antrag die Beurlaubung für zwei aufeinander folgende Semester zu beantragen. In der Regel k?nnen insgesamt maximal vier Urlaubssemester gew?hrt werden.

Gründe für eine Beurlaubung

Als Gründe für eine Beurlaubung werden insbesondere anerkannt:

  • Eine eigene schwerwiegende Erkrankung
  • Schwangerschaft, Mutterschutz, Betreuung von Kindern bis zum achten Lebensjahr gem?? dem Elternzeitgesetz, die im eigenen Haushalt leben
  • Die Betreuung naher pflegebedürftiger Angeh?riger
  • Studienaufenthalte an in- und ausl?ndischen Hochschulen
  • Praktika im In- und Ausland

Antragstellung und Fristen

M?chten Sie ein oder 澳门现金网_澳门赌博现金网-官网ere Urlaubssemester beantragen, verwenden Sie bitte das entsprechende Antragsformular, welches Ihnen w?hrend des Rückmeldezeitraumes in Ihrem ahoi-Account zur Verfügung steht.

Dazu füllen Sie bitte das Formular zun?chst online aus und schicken es elektronisch ab. Anschlie?end reichen Sie bitte eine ausgedruckte und von Ihnen unterschriebene Version im Studierenden Service Center ein und fügen die notwendigen Nachweise hinzu.

Folgende Nachweise sind notwendig:

  • Eine eigene schwerwiegende Erkrankung: Attest eines Facharztes, aus dem hervorgeht, dass Sie aufgrund Ihrer Erkrankung weniger als die H?lfte der mit dem Studium verbundenen Arbeitszeit aufwenden k?nnen und eine Beurlaubung empfohlen wird.
  • Schwangerschaft, Mutterschutz, Kinderbetreuung: ?rztliches Attest, aus dem die Schwangerschaft hervorgeht. ?rztliches Attest oder Kopie des Mutterpasses, aus dem Beginn und Ende des Mutterschutzes ersichtlich sind. Geburtsurkunde(n) und Meldebescheinigung, aus der hervorgeht, dass das Kind bzw. die Kinder in Ihrem Haushalt leben.
  • Betreuung naher pflegebedürftiger Angeh?riger: eine selbstst?ndig verfasste Erkl?rung, dass keine anderen Personen zur Pflege des betreffenden Angeh?rigen zur Verfügung stehen, au?erdem eine Betreuungsurkunde und/oder einen Feststellungsbescheid über den Pflegegrad) und/oder eine Bescheinigung der Pflegekasse und/oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung.
  • Studienaufenthalt an einer in- oder ausl?ndischen Hochschule: eine Best?tigung des International Office oder Gastuniversit?t, aus der die Dauer Ihres Studienaufenthaltes erkennbar ist.
  • Praktikum im In- oder Ausland: eine Bescheinigung des Praktikumsgebers ein, anhand der der Beginn und das Ende des Praktikums erkennbar sind.

Bitte bedenken Sie, dass Ihr Antrag auf Beurlaubung nur bearbeitet werden kann, wenn Sie diesen innerhalb und vor Ablauf des Rückmeldezeitraumes stellen.
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Nur in bestimmten F?llen ist eine Beantragung auch w?hrend des laufenden Semesters, jedoch nicht rückwirkend für abgeschlossene Semester m?glich:

  • Bei Schwangerschaft, Mutterschutz und Betreuung von Kindern
  • Bei eigener schwerwiegender Erkrankung
  • Bei der Betreuung naher pflegebedürftiger Angeh?riger

Prüfungen w?hrend einer Beurlaubung

Urlaubssemester z?hlen nicht als Fachsemester. Aus diesem Grund dürfen w?hrend der Beurlaubung grunds?tzlich keine Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden.

Folgende Ausnahmen sind gegeben, die eine Prüfungsleistung auch w?hrend eines Beurlaubungssemester erlauben:

  • die Wiederholung nicht bestandener Prüfungsleistungen aus dem vorangegangenen Semester (bitte vermerken Sie dies bei Ihrem Antrag, wenn Sie an den Wiederholungsprüfungen teilnehmen m?chten)
  • die Fertigstellung von Prüfungsarbeiten, die bereits im vorherigen Studiensemester begonnen wurden
  • die Ablegung von Prüfungen im Rahmen eines Studienaufenthaltes an einer anderen in- oder ausl?ndischen Hochschule (nach Ihrer Rückkehr k?nnen Sie die Anerkennung der erbrachten Leistungen für Ihr Studium an der HCU beantragen).

Die Thesisprüfung darf ausschlie?lich im Rahmen eines Vollzeitstudiums absolviert werden. Die Teilnahme an der Thesisprüfung w?hrend einer Beurlaubung ist ausgeschlossen.

Studienfachberatung

Waren Sie w?hrend Ihres aktuellen Studiums bereits beurlaubt und werden mit einer weiteren Beurlaubung insgesamt zwei Urlaubssemester überschreiten, müssen Sie zuvor an einer Studienfachberatung teilnehmen. Eine Bescheinigung über Ihre Teilnahme an einer Studienfachberatung ist Ihrem Antrag im Original beizufügen. Das Formular finden Sie hier.

Studierende die wegen eigener Erkrankung, Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit oder der Pflege von nahen Angeh?rigen beurlaubt wurden, müssen die Studienfachberatung innerhalb eines Semesters nach Beendigung der Beurlaubung einreichen. Für eine Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Ansprechperson in Ihrem Studienprogramm. Die zust?ndigen Personen finden Sie hier.

Semesterbeitrag und Rückmeldung

Für die Rückmeldung in das folgende Semester ist es erforderlich, dass der Semesterbeitrag fristgerecht und in voller H?he gezahlt wird.

Werden Ihnen zwei Urlaubssemester zusammenh?ngend gew?hrt, wird Ihnen für das zweite Urlaubssemester der Verwaltungskostenbeitrag gem?? § 6a Abs. 1 des 澳门现金网_澳门赌博现金网-官网ischen Hochschulgesetzes (HmbHG) erlassen. Der Semesterbeitragsbescheid im zweiten Urlaubssemester weist dann automatisch den reduzierten Gesamtbetrag aus.

Wenn Sie Ihr Semesterticket w?hrend Ihrer Beurlaubung nachweislich nicht nutzen k?nnen, haben Sie die M?glichkeit, eine Erstattung des Beitrages aus dem Semesterticket-H?rtefonds zu beantragen.