澳门现金网_澳门赌博现金网-官网

图片

Deutschkenntnisse

Bewerber*innen mit einer im Ausland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung bzw. einem im Ausland erworbenen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, müssen für die deutschsprachigen Studienprogramme ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Bitte bereiten Sie sich deshalb rechtzeitig auf die erforderliche Deutschprüfung vor.

Bitte reichen Sie unbedingt zur Bewerbung einen Nachweis über Ihre ausreichenden Deutschkenntnisse ein. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung einen Nachweis erbringen, dass Sie zu einer entsprechenden Sprachprüfung angemeldet sind oder die Prüfung bereits abgelegt wurde und das Prüfergebnis noch aussteht, kann der Sprachnachweis zur Immatrikulation (in der ersten Augusth?lfte) nachgereicht werden. In diesem Fall erfolgt eine Zulassung unter der Bedingung, den fehlenden Sprachnachweis fristgerecht einzureichen. Wird diese Frist vers?umt, k?nnen Sie nicht immatrikuliert werden und die vorherige ausgesprochene Zulassung verliert Ihre Gültigkeit.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass Ihr Sprachzeugnis nicht ?lter als drei Jahre sein darf, es sei denn, Sie haben nach Abschluss der Deutschprüfung ein Studium an einer deutschen Hochschule aufgenommen.

?

?

?bersicht aller anerkannten Sprachzertifikate

Im Folgenden finden Sie eine ?bersicht aller anerkannten Sprachzertifikate an der HafenCity Universit?t 澳门现金网_澳门赌博现金网-官网.

?

Diese Prüfungen werden an Schulen im Ausland, insbesondere an deutschen Schulen im Ausland, die zum Sekundarschulabschluss des Landes führen, abgehalten. Die Prüfungen orientieren sich an den Anforderungen, die an Gymnasien in Deutschland beim Abitur in der ersten Fremdsprache gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Kultusministerkonferenz (KMK).

Die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausl?ndischer Studienbewerber" richtet sich an Studienbewerber/innen, die prinzipiell die Anforderungen für das Studium erfüllen, aber noch den Nachweis der Sprachkenntnisse erbringen müssen. Für eine Zulassung an der HafenCity Universit?t ben?tigen Sie mindestens DSH 2. Bitte beachten Sie, dass die DSH-Prüfung an der HafenCity Universit?t nicht angeboten wird.

Der Test Deutsch als Fremdsprache – TestDaF – ist eine internationale Sprachprüfung für alle, die bereits über gute Kenntnisse in der deutschen Sprache verfügen und diese überprüfen m?chten.

Die TestDaF-Prüfung besteht aus vier Teilprüfungen: Leseverstehen, H?rverstehen, schriftlicher Ausdruck und mündlicher Ausdruck. Bestandene Teilprüfungen werden mit den Niveaustufen 3, 4, und 5 bewertet. Mit einem Testergebnis von mindestens 15 Punkten, bei denen drei Teilprüfungen mindestens mit Niveau 4 bestanden sein müssen und eine Teilprüfung mindestens mit Niveau 3, verfügen Sie über ausreichende Deutschkenntnisse für ein Studium an der HafenCity Universit?t.

Weltweit gibt es 450 Testzentren, an denen die TestDaF-Prüfung angeboten wird. In 澳门现金网_澳门赌博现金网-官网 k?nnen Sie sich an sechs verschiedenen Testzentren für die Prüfung anmelden.

TestDaF-Prüfungstermine werden sechsmal im Jahr angeboten. Falls Sie Ihr Studium im Wintersemester beginnen m?chten, empfehlen wir Ihnen, sich m?glichst auf den TestDaF-Prüfungstermin im Juni (Anmeldefrist ab April) vorzubereiten.

Das Goethe-Zertifikat C1 entspricht der fünften Stufe (C1) auf der sechsstufigen Kompetenzskala des Gemeinsamen europ?ischen Referenzrahmens für Sprachen.

Folgende telc-Sprachzertifikate werden an der HCU aktzeptiert: ?telc Deutsch C1 Hochschule“, ?telc ?Deutsch C1“ oder ?telc Deutsch C2“

Die Feststellungsprüfung ist von Studieninteressierten abzulegen, die nach der Beschlusslage der Kultusministerkonferenz (KMK) keinen direkten Zugang zum Studium in Deutschland haben. Die Prüfung wird an Studienkollegs in Deutschland abgenommen. Das Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausl?ndischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in Deutschland wird als Deutschnachweis anerkannt.

?

Nachweise, die durch bilaterale Abkommen, nach dem Gemeinsamen europ?ischen Referenzrahmen für Sprachen oder sonstige von der Kultusministerkonferenz (KMK) und Hochschulrektorenkonferenz (HRK) getroffenen Vereinbarungen als für die Aufnahme eines Hochschulstudiums hinreichende Sprachnachweise anerkannt wurden.